beglaubigte Übersetzung

anerkannt bei Behörden und Ämtern

Sofort-Angebote für beglaubigte Übersetzungen: Einfach Scan oder Foto online hochladen und in wenigen Minuten das beste Angebot erhalten.

beglaubigte Übersetzung
Kostenrechner
Ich habe noch Fragen
beglaubigte Übersetzung
WhatsApp
WhatsApp
0160 99299145
wir antworten sofort
Sofort-Preis mit WhatsApp
WhatsApp
www.translators-fusion.com
Zufriedene Kunden bestätigen Ihnen
die günstigsten Preise für Übersetzungen
Erfahren Sie gleich den Preis ... zahlen Sie wenig ...
  • beglaubigte Übersetzungen für alle Sprachen ab 38,70€
  • immer der beste Preis
  • keine Versandkosten
564 öffentlich bestellte und beeidigte Übersetzer arbeiten für uns. Für Sie wählen wir immer den günstigsten Übersetzer
"Der Preis war echt gut. Und gleich kam die Übersetzung mit Stempel schon an. Alles easy damit beim Amt."
Kateryna Bizak, Essen
www.translators-fusion.com
Weil Sie wenig Zeit haben erhalten Sie die beglaubigte Übersetzung
schnell und pünktlich
per Post in Ihren Briefkasten
  • für Sie startet der Übersetzer sofort
  • Versand per Post mit Bestätigung per e-mail
  • Expresslieferung möglich
564 öffentlich bestellte und beeidigte Übersetzer stehen bereit. Viele davon sofort verfügbar für Sie
"sehr schnelle und korrekte Lieferung"
www.translators-fusion.com
Damit Sie kein Risiko eingehen liefern wir
anerkannte beglaubigte Übersetzungen
für Behörden, Ämter, Konsulate und Botschaften
  • bestellte und beeidigte Übersetzer garantieren die korrekte Übersetzung
  • die richtigen Schreibweisen in Ihren Dokumenten
  • kein Risiko - Anerkennungsrate: 100 %
Öffentlche Stellenin der Bundesrepublik Deutschland akzeptieren seit nun mehr als 24 Jahren die rechtlch einwandfreien Übersetzungen von translators-fusion.com®
"Die Beglaubigung wurde ohne Probleme anerkannt"
www.translators-fusion.com
  • Was ist eine beglaubigte Übersetzung?

    Eine beglaubigte Übersetzung wird oft auch bestätigte Übersetzung genannt. Gemeint ist eine schriftliche Übersetzung deren Richtigkeit und Vollständigkeit von einem Übersetzer mit seiner Unterschrift und einem Stempel oder Siegel bestätigt wird. Es handelt sich dabei meist um Übersetzungen von fremdsprachigen Dokumenten, die zur Einreichung bei Behörden, Ämtern, Gerichten oder Bildungseinrichtungen bestimmt sind.


  • Wie sieht eine beglaubigte Übersetzung aus?
    Beglaubigte Übersetzungen enthalten eine Bestätigung in Form eines Stempels oder Siegels und eine Unterschrift des Übersetzers. Sie umfassen die vollständige und korrekte Übersetzung eines Dokuments oder einer Urkunde. Die Übersetzer wurden von einem deutschen Gericht ermächtigt Beglaubigungen auszuführen.

  • Muss ein Notar mitwirken?
    Nein, die beglaubigte Übersetzung eines bevollmächtigten Übersetzers ist ausreichend. Denn ein Notar ist nicht befähigt Übersetzungen anzufertigen. Eine notarielle Übersetzung gibt es in diesem Sinne also nicht.

  • Vereidigt – beeidigt - ermächtigt
    Eine beglaubigte Übersetzung wird von vereidigten Übersetzern angefertigt. „beeidigt“ und „ermächtigt“ haben in diesem Zusammenhang die gleiche Bedeutung.

  • Weshalb muss ich beglaubigte Übersetzungen machen lassen?
    Man benötigt aus verschiedenen Gründen eine Urkunde oder ein Dokument in einer anderen Sprache. Zum Beispiel für ein Standesamt im Ausland oder einen Umzug. Wollen Sie eine Arbeit im Ausland annehmen, müssen Sie ebenfalls beglaubigte Übersetzungen machen lassen.

  • Müssen die Originale eingesendet werden?
    Nein, das Originaldokument müssen Sie nicht aus der Hand geben. Es genügt einen guten Scan oder ein Photo über den Kostenrechner hochzuladen.

    Nach Auftragserteilung erhalten Sie eine offiziell gültige beglaubigte Übersetzung. Diese senden wir Ihnen per Post zum vereinbarten Termin.
  • Beglaubigte Übersetzungen sind Übersetzungen von öffentlichen Urkunden, die von einem gerichtlich ermächtigten Übersetzer angefertigt und mit einer Beglaubigungsformel versehen werden.

    Das Haager Protokoll ist ein internationales Übereinkommen, das die Echtheit von öffentlichen Urkunden durch eine Apostille bestätigt. Eine Apostille ist eine Randbemerkung, die von einer dazu bestimmten Behörde des Staates, der die Urkunde ausgestellt hat, erteilt wird.

    Es gibt verschiedene Behörden, die über beglaubigte Übersetzungen und das Haager Protokoll informieren. Hier finden Sie einige Links, die für Sie von Interesse sein könnten:
    • Die IHK Fulda bietet eine Seite über die Haager Apostille an, die die beiden Formen der Apostille erklärt und die zuständigen Behörden für die Erteilung und Anerkennung von Apostillen nennt.
    • Der Beck-Stellenmarkt veröffentlicht einen Artikel über das Beglaubigungsverfahren von Urkunden und Übersetzungen im internationalen Urkundenverkehr, der die Voraussetzungen, Kosten und Fristen für die Beantragung einer Apostille erläutert.
    • Das Land Schleswig-Holstein bietet eine Seite über Beglaubigungen an, die die Unterschiede zwischen Legalisation und Apostille aufzeigt und Hinweise für die Übersetzung von Urkunden gibt.
    DIN EN ISO 17100:2015
    WhatsApp 0160 99299145
    Auswählen