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  • Was ist eine beglaubigte Übersetzung?

    Eine beglaubigte Übersetzung wird oft auch bestätigte Übersetzung genannt. Gemeint ist eine schriftliche Übersetzung deren Richtigkeit und Vollständigkeit von einem Übersetzer mit seiner Unterschrift und einem Stempel oder Siegel bestätigt wird. Es handelt sich dabei meist um Übersetzungen von fremdsprachigen Dokumenten, die zur Einreichung bei Behörden, Ämtern, Gerichten oder Bildungseinrichtungen bestimmt sind.


  • Wie sieht eine beglaubigte Übersetzung aus?
    Beglaubigte Übersetzungen enthalten eine Bestätigung in Form eines Stempels oder Siegels und eine Unterschrift des Übersetzers. Sie umfassen die vollständige und korrekte Übersetzung eines Dokuments oder einer Urkunde. Die Übersetzer wurden von einem deutschen Gericht ermächtigt Beglaubigungen auszuführen.

  • Muss ein Notar mitwirken?
    Nein, die beglaubigte Übersetzung eines bevollmächtigten Übersetzers ist ausreichend. Denn ein Notar ist nicht befähigt Übersetzungen anzufertigen. Eine notarielle Übersetzung gibt es in diesem Sinne also nicht.

  • Vereidigt – beeidigt - ermächtigt
    Eine beglaubigte Übersetzung wird von vereidigten Übersetzern angefertigt. „beeidigt“ und „ermächtigt“ haben in diesem Zusammenhang die gleiche Bedeutung.

  • Weshalb muss ich beglaubigte Übersetzungen machen lassen?
    Man benötigt aus verschiedenen Gründen eine Urkunde oder ein Dokument in einer anderen Sprache. Zum Beispiel für ein Standesamt im Ausland oder einen Umzug. Wollen Sie eine Arbeit im Ausland annehmen, müssen Sie ebenfalls beglaubigte Übersetzungen machen lassen.

  • Müssen die Originale eingesendet werden?
    Nein, das Originaldokument müssen Sie nicht aus der Hand geben. Es genügt einen guten Scan oder ein Photo über den Kostenrechner hochzuladen.

    Nach Auftragserteilung erhalten Sie eine offiziell gültige beglaubigte Übersetzung. Diese senden wir Ihnen per Post zum vereinbarten Termin.
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    Beglaubigte Übersetzungen sind Übersetzungen von öffentlichen Urkunden, die von einem gerichtlich ermächtigten Übersetzer angefertigt und mit einer Beglaubigungsformel versehen werden.

    Das Haager Protokoll ist ein internationales Übereinkommen, das die Echtheit von öffentlichen Urkunden durch eine Apostille bestätigt. Eine Apostille ist eine Randbemerkung, die von einer dazu bestimmten Behörde des Staates, der die Urkunde ausgestellt hat, erteilt wird.

    Es gibt verschiedene Behörden, die über beglaubigte Übersetzungen und das Haager Protokoll informieren. Hier finden Sie einige Links, die für Sie von Interesse sein könnten:
    • Die IHK Fulda bietet eine Seite über die Haager Apostille an, die die beiden Formen der Apostille erklärt und die zuständigen Behörden für die Erteilung und Anerkennung von Apostillen nennt.
    • Der Beck-Stellenmarkt veröffentlicht einen Artikel über das Beglaubigungsverfahren von Urkunden und Übersetzungen im internationalen Urkundenverkehr, der die Voraussetzungen, Kosten und Fristen für die Beantragung einer Apostille erläutert.
    • Das Land Schleswig-Holstein bietet eine Seite über Beglaubigungen an, die die Unterschiede zwischen Legalisation und Apostille aufzeigt und Hinweise für die Übersetzung von Urkunden gibt.
    DIN EN ISO 17100:2015
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